Der Gastarif setzt sich zusammen aus Grund- und Arbeitspreis zuzüglich CO2-Abgabe:
Erdgas-/Biogastarif 2021
Merkblatt Erdgasabrechnung 2020
Energie- und Wasserreglement der Stadt Kreuzlingen
CO2-Abgabe
Als Lenkungsabgabe wie diese seit 2008 auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas erhoben. Ab 1. Januar 2020 beträgt diese Abgabe 1.741 Rp./kWh. Die erhobenen Gelder werden durch den Bund wieder an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt. Nähere Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Umwelt, bei www.gazenergie.ch, und im CO2-Gesetz.