Damit Sie wissen, was wann abgelesen wird.
Sie können den Technischen Betrieben Kreuzlingen Ihre Zählerstände entweder per Post, per Fax oder auch online mit dem PDF-Formular mitteilen.
Elektrizität und Erdgas
Zählerstände werden jeweils in den Perioden April/Mai und September/Oktober/November abgelesen und anschliessend verrechnet. Teilrechnungen (Akonto) werden für die Monate Januar/Februar, März/April, Juli/August und September/ Oktober versandt.
Wasser
Zählerstände werden in den Monaten September/Oktober/November abgelesen und anschliessend verrechnet. Die Teilrechnungen (Akonto) werden auf den Abrechnungen über den effektiven Energie- bzw. Wasserbezug ausgewiesen und berücksichtigt.
Abwasser- und Kehrichtgebühren
Im Auftrag der Bauverwaltung der Stadt Kreuzlingen erheben die Technischen Betriebe auch die Abwasser- und Kehrichtgebühren. Diese werden separat in Rechnung gestellt.