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Damit beim Solarstrom was zusammenkommt.

Solarstrom-Pool Thurgau
Der Solarstrom-Pool Thurgau fasst Solarstrom aus verschiedenen Solarstrom Anlagen zu einem gebündelten Angebot an die Partnerwerke zusammen. Mitglieder des Pools sind Solargenossenschaften und Private, in der Mehrzahl Besitzer von Solarstrom-Anlagen. Die einzelnen Solarstromproduzenten stellen dem Pool ihre produzierten Strommengen unentgeltlich zur Verfügung. Sie erhalten nur die Vergütung des eingespeisten Stromes durch das örtliche Elektrizitätswerk oder die Verrechnung mit ihrem Strombezug.
 
Der Pool verpflichtet sich, den Erlös aus der Vermarktung des Solarstromzuschlages, abgesehen von 10 Rp./kWh Verwaltungsaufwand, vollumfänglich in die Förderung von Solarstrom-Anlagen zu investieren.

 




Der Aufpreis ist zusätzlich zum normalen Stromtarif. Richtpreise exkl. MwSt. Preisänderungen vorbehalten. Lieferungsbeginn: nächstmöglicher Zeitpunkt. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer. Kündigungsfrist gegenseitig je 3 Monate auf Ende eines Quartals.

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