Damit es für alle günstiger wird.
Sperrzeiten
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen und Wärmepumpen mit mehr als 2 kW Anschlussleistung werden vom 1. Oktober bis 31. März zwischen 11.00. Uhr bis 12.00 gesperrt. Damit kann im Winterhalbjahr während der Mittagszeit die maximale Leistung reduziert werden. An Wochenenden und zwischen Weihnachten - Neujahr werden diese Geräte nicht gesperrt.
Boiler
Boiler werden normalerweise nur während der Niedertarifzeit eingeschaltet. Eine zusätzliche Einschaltung während der Hochtarifzeit ist in Absprache mit der TBK möglich. Die Aufheizzeit während der Niedertarifzeit wird durch die TBK automatisch gesteuert.
Die folgenden Angaben sind ungefähre Richtgrössen für die Aufheizzeiten der verschiedenen Boiler:
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| Boilergrösse |
max. Aufheizzeit |
Freigabe für das Aufheizen |
| 50 bis 300 Liter |
4 Stunden |
02.00 bis 06.00 Uhr |
| > 300 Liter |
6 oder 8 Stunden |
24.00 resp. 22.00 bis 06.00 Uhr |
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An Wochenenden ab Samstagmittag wird das Aufheizen der Boiler wahlweise bis Montagmorgen freigegeben.
Zugegeben, «Sperrzeiten» für bestimmte Haushaltsgeräte klingt in einem hochentwickelten Industrieland seltsam und muss deshalb erklärt werden:
Beim Einkauf der Elektrizität muss neben dem Arbeitspreis (Preis pro kWh) auch ein Leistungspreis bezahlt werden. Dieser Leistungspreis richtet sich nach dem monatlich bezogenen Leistungsmaximum. Die TBK versucht nun, die maximale Leistung möglichst klein zu halten. Die Sperrzeiten können zum Ausgleich der Lastkurve verwendet werden, indem bei grosser Netzbelastung Verbraucher abgeschaltet und bei geringer Netzbelastung Verbraucher eingeschaltet werden. Je ausgeglichener die Lastkurve gehalten werden kann, desto günstiger wird der Strom im Einkauf für die TBK und damit auch für Sie als Kunde.
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