Image  

Damit Ihnen die Abgaben bekannt sind.

Abgabe an die Stadt
Die Abgabe an die Stadt war bis 2008 in den Vollversorgungsta-rifen eingerechnet. Die Stromversorgungsgesetzgebung schreibt vor, alle Abgaben - somit auch jene an das öffentliche Gemeinwesen - separat auszuweisen. Mit dem Zuschlag auf die Arbeitspreise der Netznutzung werden die Kosten für die Pauschalabgabe an die Stadt gemäss dem vom Gemeinderat genehmigtem Budget sowie die Kosten für Betrieb, Unterhalt, Investitionen und Strombezug für die öffentliche Beleuchtung gedeckt.

Preisstellung ab 2009
Seit dem 1. Januar 2009 sind zusätzlich folgende Abgaben zu entrichten
- Systemdienstleistungen swissgrid ag (SDL)
- Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

swissgrid
Die nationale Netzgesellschaft ist verantwortlich für den sicheren Netzbetrieb und für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Höchstspannungsnetz im geöffneten Strommarkt.

Systemdienstleistungen (SDL)
Unter Systemdienstleistungen sind die übergeordneten Prozessaufwendungen von swissgrid zu verstehen, welche über den Abgabeblock Systemdienstleistungen finanziert werden.

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
In der Energiegesetzgebung ist die Förderung von erneuerbaren Energien verankert. Die Finanzierung nach dem KEV-Modell des Bundes erfolgt via verbrauchsabhängige Abgabe als Zuschlag auf die Netztarife.

zurück