Bundesrat und Parlament haben beschlossen, dass beim Einsatz von fossilen Brennstoffen ab 1. Januar 2008 eine CO2-Abgabe bezahlt werden muss. Für 2011 beträgt diese Abgabe 0.647 Rp./kWh.
Als Ihr Erdgasversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, diesen Beschluss zu vollziehen, die Abgabe zu erheben und an die Bundeskasse abzuliefern. Die eingezogenen Gelder werden durch den Bund, nach Abzug der Verwaltungsgebühren und der Mehrwertsteuer, wieder an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf
www.erdgas.ch, des Weiteren verweisen wir auf das CO2-Gesetz (SR 641.71 Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 8. Oktober 1999).
Die CO2-Abgabe finden Sie seit 1. Januar 2008 auf Ihrer Energieabrechnung für den Erdgasbezug.
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